Energiekostenentlastung für Tierheime

Energiekostenentlastung für Tierheime

Kostenlose Online-Infoveranstaltung der Landesservicestelle für bürgerschaftliches Engagement - Energiekostenentlastung für Tierheime - Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen in NRW können bis zum 31.08.2023 eine Energiekostenentlastung beantragen. Wie das genau funktioniert, erklärt die Landestierschutzbeauftragte am 18. Juli um 17.00 Uhr in einer Online-Infoveranstaltung.

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen hat eine Förderung bereitgestellt, damit Tierheime die gestiegenen Energiekosten abfedern können. Die Tierschutzbeauftragte des Landes, Dr. Gerlinde von Dehn, stellt in einer kompakten Infoveranstaltung die Förderung vor und gibt wertvolle Hinweise zur Antragstellung. In der Live-Videokonferenz ist ausreichend Zeit für Fragen eingeplant. Die Veranstaltung ist ein Angebot der Landesservicestelle für bürgerschaftliches Engagement Nordrhein-Westfalen, sie findet im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Fördermittel im Fokus“ statt.

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