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Aufgaben & Ziele.

Landestierschutzverband Nordrhein-Westfalen e.V.

Der LTV-NRW nimmt die Interessenvertretung seiner Mitgliedsvereine gegenüber der Landespolitik, den Landesbehörden, den politischen Parteien, den Fraktionen des Landtages NRW, den Landespolitikern, dem zust. Ministerium, dem LANUV und anderen Interessenverbänden etc. wahr. Der LTV-NRW Mitglied in diversen Gremien, z. B. § 15 Kommissionen, Tierschutzbeirat im Ministerium mit zwei Vertretern, Fischereibeirat, Dialog "Landwirtschaft und Umwelt" und vertritt dort unsere Tierschutzinteressen.

Die dringende Verbesserung des Wildtierschutzes (z. B. Verbot der Bejagung von Füchsen), der Haltung von Wassergeflügel (insbes. Enten und Gänse), der Geflügelhaltung (u. a. Tötung von Eintagsküken) sind Beispiele für die aktuelle Agenda des LTV-NRW.


Der LTV-NRW ist im Rahmen der Verbändebeteiligung/-anhörung bei Gesetzesgebungsprozessen in NRW einbezogen, z. B. Landesjagdgesetz, Gefahrtiergesetz und nimmt als "anerkannter Verband" die Interessen des Tierschutzes im Rahmen des Verbandsklagerechtes wahr. Unser Verband ist Gesellschafter des "Landesbüro Verbandsklagerecht anerkannter Tierschutzverbände in NRW".

In dem Landesbüro erfolgt die Koordinierung und Abwicklung der Verfahren nach dem Verbandsklagerecht. Unser LTV-NRW hat 2014 insgesamt in 140 Fällen Einwendungen erhoben, die dazu führten, dass in ca. 30 Fällen die betroffenen Anträge abgelehnt und die Baugenehmigungen nicht erteilt wurden.

Wir setzen uns massiv für konkrete Förderprojekte auf Landesebene ein, z. B. Förderprogramm für die Tierheime (2015: 300.000 €), „Kastrationsprogramm“ (2015: 200.000 €) ein.


Weitere Aufgaben des LTV in Nordrhein-Westfalen

   unterstützt / begleitet Mitgliedsvereine bei der Lösung von vereinsinternen Konflikten und erarbeiten lösungsorientierte Konzepte bzw. unterstützen bei Konflikten zwischen Mitgliedsvereinen.

  unterstützt/berät seine Mitgliedsvereine bei Verhandlungen mit der/den Kommunen

  bietet eine Vielzahl von Fortbildungsveranstaltungen zur Qualitätssicherung/-verbesserung an.

  bietet speziell für Auszubildende Workshops an (siehe unter: "Arbeitskreis AZUBI 2.0").

  unterstützt/ begleitet die Mitgliedsvereine bei der Sicherung/Verbesserung der Qualitätsstandards in ihren Tierheimen und fordert notwendige Verbesserungen auch ein.

  übernimmt repräsentative Aufgaben, z. B. Ehrung langjähriger Vereinsmitglieder

  organisiert/ koordiniert Hilfsmaßnahmen für Mitgliedsvereine, z. B. Unterbringung von Tieren in einem Fall von Animal Hoarding

  erstellt Gutachten/ Stellungnahmen gegenüber Behörden, Verbänden, Privatpersonen (z. B. bei Beschwerden) und den DTSchB (z. B. bei Aufnahmeanträgen, Anträgen aus den Hilfefonds)

  stellt Informationsmaterialien bereit

  betreibt Öffentlichkeitsarbeit, z. B. Fernseh-Interviews

  führt/organisiert Informationsveranstaltung, Protestveranstaltungen etc. durch

  informiert die Öffentlichkeit über tierschutzrelevante Themen

  fördert die Kinder- und Jugendarbeit durch seine "Tierschutzjugend NRW" (www.tierschutzjugend-nrw.de), u. a. durch Unterstützung der Jugendgruppen in den Mitgliedsvereinen, Begleitung/Unterstützung bei der Gründung von Jugendgruppen, Fortbildung von Gruppenleitungen, Begleitung/Unterstützung von Projekten in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Durchführung von Veranstaltungen (2015 insgesamt 17 mit tlw. über 80 Teilnehmern). Landesweit gibt es unter dem Dach des LTV NRW z. Zt. 40 Kinder- und Jugendgruppen.
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