Aktuelles
11/2018: Katzenschutzverordnung im Kreis Coesfeld
„Genesis“
der Katzenschutzverordnung im Kreis Coesfeld
Unser „Tierschutzverein Coesfeld, Dülmen u.U.“
mit dem angeschlossenen Tierheim in Lette befindet sich im nördlichen, sehr
ländlich geprägten Kreis Coesfeld. Seit vielen Jahren kämpfen wir durch
stetiges Kastrieren geschlechtsreifer Katzen gegen eine wachsende
Katzenpopulation in unserer Region an.
Traditionell ist die Jägerschaft im
Münsterland stark vertreten und es wurden im Jagdjahr 2014/2015 im Kreis
Coesfeld durch Abschuss 600 Katzen getötet. 2015 kam es zur Novellierung des
Jagdgesetzes NRW, das wir als Tierschützer ausdrücklich begrüßten, vor dessen
Auswirkungen man uns aber hilflos stehen ließ.
Das Leid und das Elend der vielen verwilderten
Hauskatzen, die ohne menschliche Fürsorge und Pflege in den ländlichen
Außenbereichen des Kreises Coesfeld im Verborgenen dahinvegetieren, sind unbestritten.
Es gibt kaum verwilderte Katzen, die nicht unter Unterernährung, parasitärem
Befall, ansteckenden Krankheiten wie Katzenschnupfen oder unversorgten Verletzungen leiden.
Schon
2016 prüften wir die Einführung einer
Katzenschutzverordnung nach § 13 b des Tierschutzgesetzes, um das Leid der
verwilderten Katzen zu verringern. Mit einer Kastrations- und
Kennzeichnungspflicht wird die Gesamtzahl der freilebenden Katzen mittelfristig
durch das natürliche Versterben der vorhandenen Tiere verringert, weil diese
nicht mehr unkontrolliert Nachwuchs zeugen können. Da die Einführung einer
Katzenschutzverordnung zum damaligen
Zeitpunkt an den Nachweis des Katzenelends innerhalb eines Hotspots von 5 km
Umkreis gebunden war, erschien uns eine solche
Verordnung bei einem flächenmäßig so großen Kreis wie dem unsrigen nicht
realisierbar.
Ordnungsbehördliche
Erlasse einzelner Kommunen im Kreis, die eine Katzenkastrationspflicht
beinhalten, stehen rechtlich auf tönernen Füßen und brachten wegen fehlender
Möglichkeit zur Ahndung bei Zuwiderhandlungen keinerlei Erfolg.
Aus eigener Kraft heraus stießen wir trotz
Inanspruchnahme von Fördergeldern des LANUVs und Unterstützung des Deutschen
Tierschutzbundes angesichts der riesigen Anzahl verwilderter Katzen bei der
Kastration schnell an unsere finanziellen
Grenzen.
Daher waren wir sehr erfreut, als im
vergangenen Herbst bekannt wurde, dass der Ennepe Ruhr Kreis unabhängig von der
Hotspot-Regelung eine den ganzen Kreis abdeckende Katzenschutzverordnung
eingeführt hatte.
Dadurch motiviert hatten wir innerhalb
von zwei Wochen unter Zuhilfenahme eines Musterexemplars, das der
Landestierschutzverband NRW den Tierschutzvereinen zur Verfügung stellt, den
Antrag zur Einführung einer Katzenschutzverordnung nach § 13 b des
Tierschutzgesetzes ausgearbeitet. Unser Vertragstierarzt dokumentierte in einem
gesonderten Schreiben das Leid und Elend der verwilderten Katzen in unserem
Kreis und untermauerte dies mit Zahlen aus seinem Behandlungsbuch. Im Dezember
2017 stellten wir im Kreis Coesfeld den Antrag auf Einführung einer
Katzenschutzverordnung nach § 13 b des Tierschutzgesetzes und forderten eine Übernahme
der Kastrationskosten verwilderter Katzen durch den Kreis.
Die Überprüfung der Rechtsgrundlage, die für
eine solche Verordnung Voraussetzung ist,
nahm noch fast 10 Monate in Anspruch. Eine Zeit, die wir nutzten, um die
Notwendigkeit einer Katzenschutzverordnung über die Medien weiter bekannt zu
machen und die Lokalpolitiker über den positiven Einfluss einer solchen
Verordnung auf den Tier- und Naturschutz zu überzeugen. Am 20.11.2018 wurde
letztendlich die Einführung der Katzenschutzverordnung für den Kreis Coesfeld
durch den Kreistag beschlossen und für den nächsten Haushalt ein angemessener
Betrag für die Kastrationskosten verwilderter Katzen eingestellt.
Ein Meilenstein für den Tierschutz im Kreis
Coesfeld !!!
Sandra Kassenböhmer
Tierschutzverein Coesfeld, Dülmen und
Umgebung e.V.
Mitglied des Gesamtvorstandes des
Landestierschutzverbandes Nordrhein-Westfalen e. V.
11/2018