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Aktuelles

11/2018: Katzenschutzverordnung im Kreis Coesfeld

„Genesis“ der Katzenschutzverordnung im Kreis Coesfeld

Unser „Tierschutzverein Coesfeld, Dülmen u.U.“ mit dem angeschlossenen Tierheim in Lette befindet sich im nördlichen, sehr ländlich geprägten Kreis Coesfeld. Seit vielen Jahren kämpfen wir durch stetiges Kastrieren geschlechtsreifer Katzen gegen eine wachsende Katzenpopulation in unserer Region an.

Traditionell ist die Jägerschaft im Münsterland stark vertreten und es wurden im Jagdjahr 2014/2015 im Kreis Coesfeld durch Abschuss 600 Katzen getötet. 2015 kam es zur Novellierung des Jagdgesetzes NRW, das wir als Tierschützer ausdrücklich begrüßten, vor dessen Auswirkungen man uns aber hilflos stehen ließ.

Das Leid und das Elend der vielen verwilderten Hauskatzen, die ohne menschliche Fürsorge und Pflege in den ländlichen Außenbereichen des Kreises Coesfeld im Verborgenen dahinvegetieren, sind unbestritten. Es gibt kaum verwilderte Katzen, die nicht unter Unterernährung, parasitärem Befall, ansteckenden Krankheiten wie Katzenschnupfen oder unversorgten Verletzungen leiden.
Schon 2016 prüften wir die Einführung einer Katzenschutzverordnung nach § 13 b des Tierschutzgesetzes, um das Leid der verwilderten Katzen zu verringern. Mit einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht wird die Gesamtzahl der freilebenden Katzen mittelfristig durch das natürliche Versterben der vorhandenen Tiere verringert, weil diese nicht mehr unkontrolliert Nachwuchs zeugen können. Da die Einführung einer Katzenschutzverordnung  zum damaligen Zeitpunkt an den Nachweis des Katzenelends innerhalb eines Hotspots von 5 km Umkreis gebunden  war, erschien uns eine solche Verordnung bei einem flächenmäßig so großen Kreis wie dem unsrigen nicht realisierbar.

Ordnungsbehördliche Erlasse einzelner Kommunen im Kreis, die eine Katzenkastrationspflicht beinhalten, stehen rechtlich auf tönernen Füßen und brachten wegen fehlender Möglichkeit zur Ahndung bei Zuwiderhandlungen keinerlei Erfolg.

Aus eigener Kraft heraus stießen wir trotz Inanspruchnahme von Fördergeldern des LANUVs und Unterstützung des Deutschen Tierschutzbundes angesichts der riesigen Anzahl verwilderter Katzen bei der Kastration schnell an unsere finanziellen Grenzen.

Daher waren wir sehr erfreut, als im vergangenen Herbst bekannt wurde, dass der Ennepe Ruhr Kreis unabhängig von der Hotspot-Regelung eine den ganzen Kreis abdeckende Katzenschutzverordnung eingeführt hatte.

Dadurch motiviert hatten wir innerhalb von zwei Wochen unter Zuhilfenahme eines Musterexemplars, das der Landestierschutzverband NRW den Tierschutzvereinen zur Verfügung stellt, den Antrag zur Einführung einer Katzenschutzverordnung nach § 13 b des Tierschutzgesetzes ausgearbeitet. Unser Vertragstierarzt dokumentierte in einem gesonderten Schreiben das Leid und Elend der verwilderten Katzen in unserem Kreis und untermauerte dies mit Zahlen aus seinem Behandlungsbuch. Im Dezember 2017 stellten wir im Kreis Coesfeld den Antrag auf Einführung einer Katzenschutzverordnung nach § 13 b des Tierschutzgesetzes und forderten eine Übernahme der Kastrationskosten verwilderter Katzen durch den Kreis.

Die Überprüfung der Rechtsgrundlage, die für eine solche Verordnung Voraussetzung ist,  nahm noch fast 10 Monate in Anspruch. Eine Zeit, die wir nutzten, um die Notwendigkeit einer Katzenschutzverordnung über die Medien weiter bekannt zu machen und die Lokalpolitiker über den positiven Einfluss einer solchen Verordnung auf den Tier- und Naturschutz zu überzeugen. Am 20.11.2018 wurde letztendlich die Einführung der Katzenschutzverordnung für den Kreis Coesfeld durch den Kreistag beschlossen und für den nächsten Haushalt ein angemessener Betrag für die Kastrationskosten verwilderter Katzen eingestellt.

Ein Meilenstein für den Tierschutz im Kreis Coesfeld !!!

Sandra Kassenböhmer
Tierschutzverein Coesfeld, Dülmen und Umgebung e.V.

Mitglied des Gesamtvorstandes des Landestierschutzverbandes Nordrhein-Westfalen e. V.
11/2018

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