Aktuelles
05/2019: Tarifpolitik
Tarifpolitik
Jahrelang kämpften Tierschutzvereine
und Tierheime, dass es kein Fachpersonal für sie gibt. Seit nunmehr 20 Jahren
gibt es die Berufsausbildung zum Tierpfleger, "Tierheim und
Tierpension".
Was die anderen Tierpflegeberufe
(Zootierpfleger und die Pfleger in der Forschung und Klinik) schon längst
geschafft haben, wird in den Tierheimen gefürchtet, wie der Teufel das
Weihwasser. Nun gibt es dieses Berufsbild und es muss weiter dafür gearbeitet
werden.
"Ein verbindlicher Tarifvertrag
für die Tierpfleger der "Tierheim und Tierpensionen."
Schon seit Anfang der 2000er Jahre
versucht der Landestierschutzverband NRW seine Mitglieder von einem
verbindlichen Tarifvertrag zu überzeugen. Dieser hat nicht nur bei einem
Arbeitsgerichtsverfahren für den Arbeitgeber einen gravierenden Vorteil. Sollte
ein Arbeitnehmer so einen Prozess anstrengen, wird sich das Gericht einen
nächstverwandten Tarifvertrag zurate ziehen. Hier können durch eine
NICHT-Tarifbindung Nachzahlungen von bis zu 2 Jahren ausgesprochen werden. Bei
einer Tarifbindung bis zu 3 Monaten. Dies aber nur am Rande.
Mit der Einführung eines gesetzlichen
Mindestlohns zum 01.01.2017 von 8,84 Euro (seit 2019, 9,19 Euro) wird den
Tierschutzvereinen mit Tierheim, quasi ein Mindestlohntarif vorgeschrieben. Was
fehlt ist eine weitere Ausgestaltung. Einem qualifizierten Beruf sollte auch
eine garantierte, qualifizierte Bezahlung folgen.
Die Tiere in
unseren Tierheimen müssen an 365 Tagen im Jahr versorgt werden. An 365 Tagen im
Jahr arbeiten also Tierpfleger in Tierheimen
-
ohne eine tarifliche Bindung.
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ohne eine Garantie oder Recht auf eine geregelte
Arbeitszeit
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ohne eine Garantie oder Recht auf einen geregelten
Urlaub
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ohne eine Garantie oder Recht auf
Überstundenbezahlung
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ohne eine Garantie oder Recht auf Feiertagszuschläge
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ohne eine Garantie oder Recht auf Urlaubsgeld
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ohne eine Garantie oder Recht auf Weihnachtsgeld
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ohne eine Garantie oder Recht……….
Wer in Tierheimen arbeitet hat dies
hoffentlich individuell mit einem Arbeitsvertrag geregelt oder ist auf
"GUT WILL" des Arbeitgebers angewiesen. Einige Tierschutzvereine mit
Tierheim besitzen in der Zwischenzeit sog. "Haustarifverträge" oder
einen "Tierheimtarifvertrag". Laut Hans Böckler Stiftung gilt für die Mehrzahl der abhängig Beschäftigten in
der Bundesrepublik ein Tarifvertrag.
Das sollte
auch unser Ziel sein.
Detlef Fohlmeister
Tierschutzverein für Gelsenkirchen und
Umgebung e.V. 1880
Mitglied des Gesamtvorstandes des
Landestierschutzverbandes Nordrhein-Westfalen e. V.
05/2019