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Aktuelles

05/2019: Tarifpolitik

Tarifpolitik

Jahrelang kämpften Tierschutzvereine und Tierheime, dass es kein Fachpersonal für sie gibt. Seit nunmehr 20 Jahren gibt es die Berufsausbildung zum Tierpfleger, "Tierheim und Tierpension".

Was die anderen Tierpflegeberufe (Zootierpfleger und die Pfleger in der Forschung und Klinik) schon längst geschafft haben, wird in den Tierheimen gefürchtet, wie der Teufel das Weihwasser. Nun gibt es dieses Berufsbild und es muss weiter dafür gearbeitet werden.

"Ein verbindlicher Tarifvertrag für die Tierpfleger der "Tierheim und Tierpensionen."

Schon seit Anfang der 2000er Jahre versucht der Landestierschutzverband NRW seine Mitglieder von einem verbindlichen Tarifvertrag zu überzeugen. Dieser hat nicht nur bei einem Arbeitsgerichtsverfahren für den Arbeitgeber einen gravierenden Vorteil. Sollte ein Arbeitnehmer so einen Prozess anstrengen, wird sich das Gericht einen nächstverwandten Tarifvertrag zurate ziehen. Hier können durch eine NICHT-Tarifbindung Nachzahlungen von bis zu 2 Jahren ausgesprochen werden. Bei einer Tarifbindung bis zu 3 Monaten. Dies aber nur am Rande.

Mit der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns zum 01.01.2017 von 8,84 Euro (seit 2019, 9,19 Euro) wird den Tierschutzvereinen mit Tierheim, quasi ein Mindestlohntarif vorgeschrieben. Was fehlt ist eine weitere Ausgestaltung. Einem qualifizierten Beruf sollte auch eine garantierte, qualifizierte Bezahlung folgen.

Die Tiere in unseren Tierheimen müssen an 365 Tagen im Jahr versorgt werden. An 365 Tagen im Jahr arbeiten also Tierpfleger in Tierheimen
-  ohne eine tarifliche Bindung.
-  ohne eine Garantie oder Recht auf eine geregelte Arbeitszeit
-  ohne eine Garantie oder Recht auf einen geregelten Urlaub
-  ohne eine Garantie oder Recht auf Überstundenbezahlung
-  ohne eine Garantie oder Recht auf Feiertagszuschläge
-  ohne eine Garantie oder Recht auf Urlaubsgeld
-  ohne eine Garantie oder Recht auf Weihnachtsgeld
-  ohne eine Garantie oder Recht……….

Wer in Tierheimen arbeitet hat dies hoffentlich individuell mit einem Arbeitsvertrag geregelt oder ist auf "GUT WILL" des Arbeitgebers angewiesen. Einige Tierschutzvereine mit Tierheim besitzen in der Zwischenzeit sog. "Haustarifverträge" oder einen "Tierheimtarifvertrag". Laut Hans Böckler Stiftung gilt für die Mehrzahl der abhängig Beschäftigten in der Bundesrepublik ein Tarifvertrag.

Das sollte auch unser Ziel sein.

Detlef Fohlmeister
Tierschutzverein für Gelsenkirchen und Umgebung e.V. 1880

Mitglied des Gesamtvorstandes des Landestierschutzverbandes Nordrhein-Westfalen e. V.

05/2019

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Informationen für Kinder und Jugendliche, die Tiere lieben und sich zukünftig im Tierschutz engagieren möchten oder bereits aktiv dabei sind.

tierschutzjugend-nrw.de